AGB

Im Sinne von Transparenz und rechtlicher Klarheit findest du auf dieser Seite unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie wichtige rechtliche Informationen zu unserem Unternehmen und unseren Leistungen. Bitte nimm dir einen Moment Zeit, die Inhalte sorgfältig durchzulesen. Bei Fragen stehen wir dir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Räumlichkeiten & Arbeitsplätze in Bertas Scheune

§ 1 Allgemeines


(1) Ein Vertragsverhältnis zwischen der Anbieterin und dem Nutzenden wird ausschließlich auf
Grundlage dieser Nutzungsbedingungen geschlossen.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Nutzungsbedingungen erkennt die Anbieterin nicht an,
außer deren Geltung wurde zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Das Angebot richtet sich an Verbraucher nach § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und an
Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Der Nutzende ist Verbraucher soweit der Zweck der
bestellten Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder
rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(4) Der Ort des Angebotes ist der nördliche Teil von ‚Bertas Scheune‘ in der Alten Dorfstraße 6 in
38312 Börßum Ortsteil Achim.

§ 2 Anbieterin
(1) Anbieterin von – Bertas Scheune – ist die Firma ‚grüne Berta‘ mit Sitz in der Alten Dorfstraße 12

in 38312 Börßum Ortsteil Achim. Die ‚grüne Berta‘ wird als Einzelunternehmen von Julia-
Madeleine Lüttge geführt.

§ 3 Leistungsangebote und -beschreibung der Hauptleistung
(1) Gegenstand der Hauptleistung von „Bertas Scheune“ ist die entgeltliche Bereitstellung von
Nutzungsfläche (Arbeitsplätze, Räumlichkeiten) einschließlich der Internetnutzung.
Folgende Tarife stehen in der Hauptleistung „Arbeitsplätze“ zur Verfügung:
a. Fester Arbeitsplatz: Kurzzeit-Tarif (Nutzung kürzer als 6 Monate)
b. Fester Arbeitsplatz: Langzeit-Tarif (Nutzung ab 6 Monate)
c. Flexibler Arbeitsplatz:Ticket-Tarif: (Nutzungsdauer bemisst sich an der Ticketart, vgl. Tarife
und Preisliste)
Folgende „Räumlichkeiten“ stehen in Bertas Scheune zur Verfügung:
a. Offener Bereich „Blühwiese“
b. Doppelbüro „Schafgarbe“
c. Doppelbüro „Bocksbart“
d. Halboffenes Büro „Klatschmohn“
e. Besprechungsraum „Stoppelfeld“
f. Nutzung der „Gesamten Scheune“ (umfasst die Nutzung von a., d., e.)
Ergänzungsleistungen beinhalten das teilentgeltliche Heizen und Reinigen, sowie die Nutzung des
Multifunktionsdruckers im ‚Fair Use‘. Ein Anspruch auf letzteres besteht nicht. Eine Buchung der
Hauptleistung beinhaltet stets alle Arten der Ergänzungsleistungen.

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Folgende Nebenleistungen können nach Vereinbarung und gegen Entgelt bestellt werden:
• Nutzung von Moderationsset
• Bereitstellung von Briefkästen bei Langzeitnutzung oder Firmensitzmeldung
• Bereitstellung von abschließbaren Spinden/ Containern/ Schränken
• Nutzung der Küchenelektrogeräte inkl. Ausstattung
• Nutzung Geschirr, Besteck und Gläsern/ Bechern ohne Küchenelektronutzung
• Bereitstellung von Getränken
Darüber hinaus können weitere Serviceleistungen gegen Entgelt erbracht werden:
• Catering (Eigen oder Vermittlung an einen externen Dienstleister)
• Organisation von Veranstaltungen, Trainings und Schulungen
• Vermittlung IT-Beratung durch externe Anbieter und sonstige Vermittlungsleistungen
• Einrichtungsberatung- und Ausstattungsveränderung der Räumlichkeiten nach individuellem
Bedarf
(2) Die Räumlichkeiten und Arbeitsplätze sind wie auf der Webseite www.bertasscheune.de
beschrieben ausgestattet und können dementsprechend genutzt werden. Folgend werden
lediglich die Arbeitsplätze detaillierter beschrieben:
Die festen Arbeitsplätze umfassen je 10 qm Grundfläche und sind grundausgestattet mit: manuell
höhenverstellbaren Schreibtisch (160 cm x 80 cm), höhenverstellbaren und drehbaren
Schreibtischstuhl, Schrank/ Regal, Arbeitsplatzbeleuchtung und Raumbeleuchtung im
Tageslichtbereich, Strom, WLAN/ LAN und sonstigem Ausstattungsmaterial. Die
Doppelbüroräume der Festen Abeitsplätze werden durch ein Fenster belüftet und durch eine
Fußboden-Strahlungsheizung erwärmt, die über ein zugängliches Thermostat im Raum vom
Nutzenden reguliert werden kann. Die Doppelbüroräume sind zudem einseitig mit einer
Akustikpanelwand beplankt.
Die flexiblen Arbeitsplätze sind grundausgestattet mit: Tisch, Stuhl, Strom und WLAN und
ausschließlich verfügbar, sofern der Raum, indem sich der flexible Arbeitsplatz befindet, nicht mit
der Option ‚Einzelnutzung‘ gebucht ist. Diese Option steht dem Nutzenden bei einer Buchung
von Räumlichkeiten zur Verfügung. Ein Anspruch auf die Nutzung eines flexiblen Arbeitsplatzes
besteht nicht. Das Angebot richtet sich nach der Verfügbarkeit.
(3) Der Nutzende hat die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich überprüft
und deren Funktionsfähigkeit anerkannt.
(4) Die Räumlichkeiten und Arbeitsplätze dürfen durch den Nutzenden nur für den im Vertrag
bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Arbeitsplätze sind nicht an
Dritte übertragbar, es sei denn, der Dritte ist im Nutzungsvertrag ausdrücklich benannt oder (bei
einer einmaligen Nutzung eines Dritten) der Anbieterin mit vollständigem Namen schriftlich
gemeldet. Die Dritten werden dann Mitnutzende, für die ebenfalls die ANB gelten. Eine Änderung
des Betriebes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch die Anbieterin. Ein
Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Anbieterin zur fristlosen Kündigung. Bei der
Buchung von Räumlichkeiten müssen die Mitnutzenden nicht angemeldet werden. Die Anzahl
der Mitnutzenden ist auf die angegebene Personenanzahl in der Raumbeschreibung auf der
Webseite www.bertasscheune.de beschränkt.
(5) Die Berechtigung zur Nutzung ist grundsätzlich nicht übertragbar.
§ 4 Erweiterte Nutzungsmöglichkeiten, Buchungsoption und Nutzungseinschränkungen
(1) Je nach gewählten Leistungen und damit nach vereinbarter Vertragsart ist die
Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung, eine bestimmte Zeit und/ oder einen
bestimmten Bereich beschränkt.

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(2) Grundsätzlich ist bei jeder Hauptleistungsbuchung die allgemeine Nutzung der
Gemeinschaftsbereiche (Küche ohne Nutzung des Backofens und des Induktionskochfeldes,
Wohnzimmer, Bistroecke, Garderobe und Laubengang im Außenbereich) inklusive.
(3) In den Gemeinschaftsbereichen ist insbesondere die Hausordnung hinsichtlich des „Guten und
rücksichtsvollen Miteinanders“ zu wahren.
(4) Ein verbindlicher Anspruch auf die Nutzung der Gemeinschaftsbereiche besteht nicht. Nutzende
der Hauptleistung „Räumlichkeit“ haben einen vorrangingen Nutzungsanspruch gegenüber
Nutzenden der Hauptleistung „Arbeitsplätze“. Zuerst genannte können die Buchungsoption
„Einzelnutzung der Gemeinschaftsbereiche“ vertraglich mit der Anbieterin vereinbaren. Damit der
Anspruch besteht, muss diese Option in der Auftragsbestätigung vermerkt sein. Konkret bedeutet
der Anspruch, dass während des Buchungszeitraums keine weiteren Nutzenden zur Nutzung der
Gemeinschaftsbereiche und des Offenen Bereiches „Blühwiese“ (Buchung als Hauptleistung
„Räumlichkeit“) zugelassen werden.
(5) Hiervon ausgenommen sind solche Durchgänge und kurzzeitigen Nutzungen, die aus baulichen
oder funktionalen Gründen unvermeidbar sind, insbesondere das Betreten oder Verlassen des
Gebäudes, der Gang zu sanitären Anlagen sowie die Nutzung der Küche zur Wasser- bzw.
Getränkeentnahme. Diese unvermeidbaren Durchgänge begründen keinen Verstoß gegen die
Einzelnutzung und stellen keine Mitnutzung im Sinne der Buchungsoption dar.
(6) Sofern wegen einer besonderen Schweigepflicht, datenschutzrechtlichen oder sonstigen
Gründen der kurzzeitige Umstand des Aufhaltens eines anderen Nutzenden nicht eintreten darf,
so wird auf die Buchung der Räumlichkeit „Stoppelfeld“ verwiesen.
(7) Der Nutzende und seine Mitnutzer haben eigenverantwortlich sicherzustellen, dass
schutzwürdige Inhalte, Gespräche oder Unterlagen nicht für unbeteiligte Dritte wahrnehmbar
sind.
§ 5 Geschäftssitzmeldungen
(1) Eine Geschäftssitzmeldung ist unter der Voraussetzung möglich, dass ein gültiger
Nutzungsvertrag zwischen der Anbieterin und dem Nutzenden (Vertragspartner) samt vollständig
ausgefüllten, inhaltlichen Ergänzung der Geschäftssitzmeldung in Schriftform vorliegt. Dieser
Vertrag muss mindestens über eine Laufzeit von einem Jahr geschlossen werden.
(2) Ferner muss der Nutzende ladungsfähig in Form eines eigenen Briefkastens mit entsprechender
Geschäftsdeklaration sein. Der Briefkasten ist regelmäßig nach Bedarf vom Nutzenden zu
leeren. Die Anbieterin nimmt ausdrücklich keine Briefe, Pakete oder sonstige Zustellungen des
Nutzenden entgegen. Sollte der Nutzungsvertrag mit Geschäftssitzmeldung beendet sein, muss
der Nutzende einen Nachsendeauftrag erteilen. Die Geschäftssitzdeklaration ist umgehend nach
Vertragsablauf zu entfernen, die ausgehändigten Schlüssel an die Anbieterin zurückzugeben.
(3) Mit Vorliegen des Vertrages, gestattet die Anbieterin ausdrücklich, die Anschrift von „Bertas
Scheune“ als Geschäftsanschrift / Firmensitz zu melden und die Anschrift bei Behörden, im
Impressum sowie im Geschäftsverkehr zu führen. Bei Vertragsbeendigung sind sämtliche
öffentlich, einsichtige Angaben entsprechend zu entfernen.
(4) Der Nutzende verpflichtet sich, die Anschrift nicht ausschließlich als postalische Anschrift zu
nutzen. Eine rein virtuelle Geschäftsadresse ohne tatsächliche Arbeitsplatznutzung ist
ausgeschlossen. Ein Arbeitsplatz wird hinreichend oft genutzt, wenn der Nutzende seinen Festen
Arbeitsplatz mindestens einmal im Monat tatsächlich physisch genutzt hat.
(5) Die Anbieterin übernimmt keine Haftung für die Geschäftstätigkeit des Nutzenden. Der Nutzende
stellt der Anbieterin von sämtlichen behördlichen, steuerlichen oder zivilrechtlichen Ansprüchen
frei, die aus seiner Tätigkeit entstehen.
(6) Zusätzliche Vertragsinhalte zur Geschäftssitzmeldung müssen in Schriftform vorliegen.
Änderungen sind umgehend anzuzeigen.

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§ 6 Keine ungesetzliche oder unrechtmäßige Nutzung
(1) Die Nutzung der angebotenen Leistungen – insbesondere der Hauptleistung – für jedweden
ungesetzlichen oder in diesen Nutzungsbedingungen ausgeschlossenen Zweck ist unzulässig.
(2) Der Nutzende verpflichtet sich insbesondere, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen,
die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unnutzbarkeit der von „Bertas
Scheune“ bereitgestellten Infrastruktur (wie Server, Netzwerk, Drucktechnik, Mobiliar) führen
oder Störungen selbiger für andere Nutzende verursachen.
(3) Der/die Nutzende unternimmt keine Versuche unberechtigten Zugriffs auf die Infrastruktur durch
Hacking oder ähnliche Methoden.
(4) Der/die Nutzende bestätigt, dass die Dienste und Infrastruktur von „Bertas Scheune“ für keine der
im Folgenden aufgezählten Tätigkeiten zu nutzen:
a. Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, MLM (Schneeballsystemen), Kettenbriefen,
Spam-E-Mail, oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung (sowohl
privat als auch geschäftlich);
b. Diffamierung, Missbrauch, Belästigung, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung
gesetzlicher Bestimmungen (wie Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen
oder Firmen inner- und außerhalb von „Bertas Scheune“
c. Verbreitung von sittenwidrigen, beleidigenden, pornografischen oder sonstigen ungesetzlichen
Materialien oder Daten innerhalb oder über die von „Bertas Scheune“ bereitgestellte
Infrastruktur;
d. Verbreitung oder Bereitstellung von Daten, die Bilder, Fotografien, Bewegtbild, Software oder
sonstiges Material enthalten, das Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum (z.B.
Markenrecht) unterliegt, es sei denn, der Nutzende ist Rechte-Inhaber oder besitzt die
Berechtigung zur Verbreitung;
e. Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware
enthalten;
f. illegaler Download von urheberrechtlich geschützten Daten;
g. Behinderung oder Abhalten anderer Nutzender vom Zugang und Anwendung der Services und
Infrastruktur von „Bertas Scheune“;
h. unrechtmäßige Beschaffung von Informationen von anderen Nutzenden, insbesondere auch
deren E-Mail-Adressen, ohne deren Zustimmung;
i. Angabe von falschen Identitätsdaten.
(5) Die Anbieterin behält sich andernfalls das Recht vor, den Nutzenden im Falle sittenwidriger,
anstößiger oder allgemein geschäftsschädigender Verhaltensweisen des Hauses zu verweisen.
(6) Übernachtungen sind nur nach voriger schriftlicher Erlaubnis durch die Anbieterin gestattet. Es wird
darauf hingewiesen, dass eine Übernachtungsunterkunft im selbigen Scheunenteil separat mit den
jeweils allgemein geltenden Nutzungsvereinbarungen mit Übernachtung, sofern verfügbar,
zusätzlich gebucht werden kann.
§ 7 Zugangsbedingungen, Verhaltensregeln und allgemeine Geschäftszeiten
(1) Der Zugang zu „Bertas Scheune“ ist je nach gewählter Hauptleistung wie folgt gestattet:
a. Feste Arbeitsplätze mit Tarif „Langzeit“: Eigener Schlüssel, Mo – Fr 7.00 – 18.00 Uhr
b. Feste Arbeitsplätze mit Tarif „Kurzzeit“ und flexible Arbeitsplätze: Zugang nach voriger
Anmeldung zu den allgemeinen Scheunenöffnungszeiten, Mo – Fr 8.30 – 16.30 Uhr
c. Räumlichkeiten: Zugang durch Personal, Zeiten individuell nach Auftragsbestätigung
Erweiterte Nutzungszeiten sind nach Absprache möglich. Der/die Nutzende erkennt die
allgemeinen Scheunenöffnungszeiten ausdrücklich an.
(2) Zur Verfügung gestellte Schlüssel sind vom Nutzenden bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses
umgehend herauszugeben. Ein eigenständiges Duplizieren des Schlüssels/ der Schlüssel ist
verboten. Ein Verlust ist unverzüglich anzuzeigen. Bei Verlust ist die Anbieterin berechtigt, den

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Nutzenden Kosten in Höhe von 50,00 Euro für die Beschaffung eines Ersatzschlüssels in Rechnung
zu stellen.
(3) Die Nutzung von Bertas Scheune erfolgt in ‚Selbstbedienung‘ nach Ersteinweisung durch das
Personal. Eine persönliche Einweisung kann im Ermessen der Anbieterin bei Buchungen von
Arbeitsplätzen entfallen. In diesem Fall ist die Selbsteinweisung mit dem ausliegenden Handbuch
verpflichtend. Mit Betreten der Scheune erkennt der Nutzende und seine Mitnutzenden die
aushängende Hausordnung an. Eine Mobilfunknummer für den „Notfall“ liegt im Gebäude aus.
(4) Es ist grundsätzlich nicht gestattet, in den Räumen von „Bertas Scheune“ zu übernachten.
Übernachtet werden kann nach (schriftlicher) Vereinbarung oder wenn zusätzlich die Unterkunft
„Kornblume“ gebucht ist. Eine Auftragsbestätigung ist ggf. vorzulegen.
(5) Bertas Scheune hat dienstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 13.30 Uhr bis 17.00
Uhr Ihre allgemeinen Geschäftszeiten in Form eines personell besetzten Büros (Raum
Schafgarbe). Stand Januar 2026.
§ 8 Preise/ Tarife, Zahlungsmodalitäten und Pfand
(1) Die Preise/ Tarife der Haupt- und Ergänzungsleistungen sind der Webseite
www.bertasscheune.de zu entnehmen. Darüber hinaus liegen Preislisten zu Haupt-,
Ergänzungs- und Nebenleistungen (zum Beispiel Getränkepreislisten) in Bertas Scheune aus.
Preise zu Serviceleistungen müssen angefragt werden. Sämtliche Preise können jederzeit
angepasst werden und verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
(2) Die Fälligkeit des Rechnungsbetrages und die Zahlungsart ist von der gebuchten Hauptleistung
abhängig:
a. Ist die Nutzung von Räumlichkeiten die Hauptleistung, so ist der Gesamtbetrag aller
Leistungen auf Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang fällig.
b. Ist die Nutzung von festen Arbeitsplätzen die Hauptleistung, ist eine laufende
Nutzungsgebühr für die Vertragsleistungen am dritten Werktag eines jeden Monats
vorzeitig fällig. Darüberhinausgehende zeitweilige Leistungen müssen am Tag der
Inanspruchnahme am Kartenterminal beglichen oder über eine schriftliche
Auftragserteilung an die Anbieterin auf Rechnung gebucht werden. Der zusätzliche
Rechnungsbetrag ist wiederum 14 Tage nach Rechnungseingang fällig.
c. Ist die Nutzung von flexiblen Arbeitsplätzen die Hauptleistung, ist die Nutzungsgebühr
unmittelbar mit dem Vertragsabschluss (Kartenzahlung über das Kartenterminal im
Gebäude) fällig. Alle Tickets, bis auf das Tagesticket, sind folglich per Vorkasse gezahlt.
Der Nutzende hat bei Tickets mit mehrtätiger Nutzung eine Ticketkarte zu führen, die am
Kartentermin ausliegt und eigenständig auszufüllen ist.

Der Nutzende hat die Zahlung auf das angegebene Konto der Anbieterin, für diese kostenfrei, zu
leisten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto der Anbieterin.
Rechnungen werden seit dem 01.01.2025 ausschließlich digital versandt. Ist eine monatliche
Leistungsgebühr fällig, kann der Nutzungsvertrag als Dauerrechnung eingereicht werden. Belege zur
Ticketbuchung können über das Kartenterminal ausgestellt werden, eine Rechnungsausstellung hierfür
muss bei der Anbieterin angefragt werden.
(3) Bei einer Buchung auf Rechnung oder einer monatlichen Gebühr und einem Zahlungsverzug
erfolgt nach 7 Tagen die erste Zahlungserinnerung, danach jeweils mit 7 Tagen Verzug die
erste, zweite und dritte Mahnung. Die Mahngebühren betragen jeweils 5 €. Sollte nach der
dritten Mahnung weiterhin kein Zahlungseingang erfolgen, wird die Forderung in ein

gerichtliches Mahnverfahren oder an ein Inkassobüro übergeben. Das Nutzen und Nicht-
Bezahlen sämtlicher angebotener Leistungen bei denen die Zahlung unmittelbar fällig ist, ist

eine Straftat und wird demnach strafrechtlich verfolgt.

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(4) Für jeden ausgehändigten Schlüssel zahlt der Nutzende bei Schlüsselübergabe ein Pfand in
Höhe von 50,00 €.
§ 9 Vertragsabschluss, Dauer des Vertrages und Beendigung
(1) Feste Arbeitsplatzbuchungen werden mit einem schriftlichen Nutzungsvertrag zwischen den
Vertragspartnern geschlossen, bei flexiblen Arbeitsplatzbuchungen kommt ein
Vertragsverhältnis durch Ticketerwerb am Kartenterminal (im Gebäude) zustande, bei
Raumbuchungen erfolgt der Vertragsabschluss durch Auftragsbestätigung der Anbieterin.
Über die Hauptleistung hinausgehende Vertragsinhalte werden entweder gleichermaßen
geschlossen oder durch entsprechende Nutzung (z.B. Entnahme von Getränken) und
formfreien Willenserklärungen.
(2) Tritt nach dem Vertragsabschluss eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist der
Nutzende (Vertragspartner) verpflichtet, die Änderung gegenüber der Anbieterin
unverzüglich mitzuteilen.
(3) Die Vertragsdauer richtet sich nach der angegebenen Dauer im individuellen
Nutzungsvertrag, nach der Ticketauswahl und/ oder der Auftragsbestätigung. Wenn die
Vertragsdauer lt. Auftragsbestätigung überschritten wird, die weitere Nutzung der
Räumlichkeit grundsätzlich möglich ist, stellt die Anbieterin die weitere Nutzung zusätzlich
zu den geltenden Stundensätzen in Rechnung.
(4) Ein unbefristetes Vertragsverhältnis mit dem Inhalt der Hauptleistung ‚Fester Arbeitsplatz im
Langzeit-Tarif‘ (langfristig bereitgestellte Nutzungsfläche mit mind. 6 Monate Nutzungszeit)
kann vorzeitig von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von vier Wochen zum
Quartalsende gekündigt werden. Die Kündigung eines befristeten Vertragsverhältnisses ist
für diese Vertragsart und die Hauptleistung ‚Fester Arbeitsplatz im Kurzzeit-Tarif‘
ausgeschlossen. Für alle anderen Vertragsverhältnisse gelten die gültigen
Stornobedingungen der Auftragsbestätigung oder die ausliegenden Stornobedingungen bei
einem Ticketerwerb von flexiblen Arbeitsplätzen. Jegliche Vertragsformen, außer die
befristeten, müssen schriftlich gekündigt werden.
(5) Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragspartner
unberührt. Die Anbieterin kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt.
Dieser liegt vor, wenn der Nutzende mit seinen Zahlungsverpflichtungen zweimalig in Verzug
gerät oder seine vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise schuldhaft verletzt. Ferner, wenn
die Grundlage für das Nutzungsverhältnis mit dem Nutzenden wegfällt.

§ 10 Datenschutz und Videoüberwachung
(1) Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen
datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem
Vertrag eingesetzten Mitnutzenden auf das Datengeheimnis gem. § 5 BDSG verpflichten,
soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
(2) Der Nutzende erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung
notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden.
(3) Dem Nutzenden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft
zu widerrufen. Die Anbieterin verpflichtet sich in diesem Fall zur sofortigen Löschung der
persönlichen Daten des Nutzenden. Ein Fortbestehen des Vertragsverhältnisses oder ein
neues Vertragsverhältnis ist sodann allerdings ausgeschlossen.
(4) Änderungen der Datenschutzbestimmungen: Die Anbieterin behält sich das Recht vor, diese
Datenschutzbestimmungen jederzeit unter Beachtung der geltenden
Datenschutzvorschriften zu ändern.

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(5) Datenschutzbeauftragte ich die Anbieterin.
(6) Die Anbieterin ist berechtigt, auf dem Betriebsgelände sowie in allgemein zugänglichen
Eingangsbereichen der Gebäude Videoüberwachungsanlagen zu betreiben, soweit dies zur
Wahrung des Hausrechts, zur Sicherung des Eigentums oder zur Verhinderung und
Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Eine Videoüberwachung von Räumlichkeiten
innerhalb des nördlichen Scheunenteils sowie den Arbeitsplätzen ist ausgeschlossen. Die
Videoüberwachung erfolgt nicht zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle des Nutzenden. Die
betroffenen Bereiche sind durch gut sichtbare Hinweisschilder gekennzeichnet. Die
Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt gemäß den geltenden
datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO. Die gespeicherten Daten
werden unverzüglich gelöscht, sobald sie zur Zweckerreichung nicht mehr erforderlich sind,
spätestens jedoch nach Ablauf der angegebenen Speicherfrist, sofern keine gesetzlichen
Aufbewahrungspflichten oder ein konkreter Anlass zur weiteren Speicherung bestehen.
§ 11 Haftung
(1) Der Nutzende hat den Nutzungsgegenstand (Räumlichkeiten, Arbeitsplätze) vor Vertragsschluss
eingehend besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Flexiblen Arbeitsplätze in
einem Gemeinschaftsbereich befinden und nicht separat verschließbar sind. Die Festen
Arbeitsplätze hingegen sind verschließbar, können aber mitunter eines weiteren Nutzers belegt
sein, der wiederum ebenfalls Zugang zum Doppelbüro hat. Er verzichtet wegen des ihm
bekannten Zustands der Räumlichkeiten auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536 a BGB.
Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. Der/die Nutzende erkennt an, dass sich der
jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor
Nutzungsbeginn in vertragsgemäßen Zustand befindet.
(2) In allen Fällen, in denen die Anbieterin im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder
gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist,
haftet „Bertas Scheune“ nur, soweit ihm Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die
schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch
insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für
Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird
ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieterin fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
(3) Die Anbieterin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf
Arbeiten der Nutzenden, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch Nutzende. Der
Nutzende ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen,
markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der
Vertragsbeziehung zu der Anbieterin unterbleiben. Sofern die Anbieterin von derartigen
Rechtsverstößen Kenntnis erhält, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt. Im Falle
eines Rechtsverstoßes hält der Nutzende die Anbieterin von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der
Nutzende ersetzt der Anbieterin die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen
Anwaltsgebühren für den Fall, dass die Anbieterin von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in
Anspruch genommen wird.
§ 12 Versicherung
(1) Die Anbieterin ist in Ihrer Geschäftstätigkeit versichert. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz
für persönliche Gegenstände des Nutzenden und deren Mitnutzern. Hierfür wird der Abschluss
einer geeigneten persönlichen Versicherung empfohlen. Die Kosten für Schäden an oder in „Bertas
Scheune“ sowie die Kosten für Schäden auf dem gesamten Betriebsgelände, die von dem
Nutzenden zu verschulden sind, trägt der Nutzende bzw. deren Haftpflichtversicherung. Das
Bestehen einer Haftpflichtversicherung des Nutzenden ist Grundvoraussetzung für die Nutzung der
Räumlichkeiten von „Bertas Scheune“.

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§ 13 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Geschäftsbereiche ist Wolfenbüttel. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
§ 14 Schlussbestimmungen und Schriftformklausel
(1) Erweisen sich einzelne Bestimmungen des Vertrags als unwirksam, so bleibt der Vertrag im
Übrigen wirksam.
(2) Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den
Ansprüchen der Gesellschafter und der Nutzenden sowie dem Sinn und Zweck des Vertrages am
meisten entsprechen würde.
(3) Alle Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der
Schriftformklausel.
(4) Die Kenntnisnahme von diesen ANB wird den Nutzenden über Aushang im Objekt und über die
Website der Anbieterin ww.bertasscheune.de ermöglicht. Auf ihren Wunsch stellt die Anbieterin
den Nutzenden auch einen Ausdruck in Papierform zur Verfügung. Die Anbieterin behält sich vor,
diese ANB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Nutzenden
nicht zumutbar. Der Nutzende wird über die Änderungen der ANB rechtzeitig mündlich, schriftlich,
per E-Mail oder per öffentlichem Aushang benachrichtigt. Widerspricht der Nutzende nicht
innerhalb von 2 Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten ANB als von ihnen
angenommen.

Stand Januar 2026, gez. Anbieterin Julia-Madeleine Lüttge